§ 148 Musikschulverband Dunkelsteinerwald der Gemeinden Neidling, Karlstetten, Schönbühel-Aggsbach und Dunkelsteinerwald — 1. NÖ Gemeindeverbändeverordnung
Die von den Gemeinden Neidling, Karlstetten, Dunkelsteinerwald und Schönbühel-Aggsbach beschlossene Gründung des Gemeindeverbandes “Musikschulverband Dunkelsteinerwald der Gemeinden Neidling, Karlstetten, Schönbühel-Aggsbach und Dunkelsteinerwald” wird genehmigt. Die Verbandsbildung wurde am 1. Jänner 2001 wirksam.
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