(1) Die von den Gemeinden Pyhra, Michelbach und Stössing beschlossene Gründung des Gemeindeverbandes “Gemeindeverband der Musikschule Perschlingtal” wird genehmigt. Die Verbandsbildung wird am 1. Jänner 2001 wirksam.
(2) Die von der Verbandsversammlung am 14. September 2001 beschlossene Änderung der Satzung (§ 6 Abs. 1) wird genehmigt. Die Satzungsänderung wurde mit 1. Jänner 2002 wirksam.
(3) Die von der Verbandsversammlung am 3. April 2024 beschlossene Änderung der Satzung (§ 12) wird genehmigt. Die Satzungsänderung wird am 1. Jänner 2025 wirksam.
(4) Der von allen verbandsangehörigen Gemeinden, das sind Michelbach, Pyhra und Stössing, sowie von der Verbandsversammlung am 22. Oktober 2024 beschlossene Übergang des Gemeindesverbandes „Gemeindeverband der Musikschule Perschlingtal“ auf den Gemeindeverband „Gemeindeverband der Musikschule Böheimkirchen-Kasten“ wird genehmigt. Der Übergang wurde am 1. Jänner 2025 wirksam.
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