§ 134 Gemeindeverband der Musik- und Kunstschule Fladnitztal — 1. NÖ Gemeindeverbändeverordnung
(1) Die von den Gemeinden Obritzberg-Rust, Statzendorf und Wölbling beschlossene Gründung des Gemeindeverbandes “Gemeindeverband der Musikschule Wölbling, Obritzberg-Rust, Statzendorf” wird genehmigt. Die Verbandsbildung wird am 1. Jänner 2001 wirksam.
(2) Die von der Verbandsversammlung am 27. Juni 2022 beschlossene Änderung der Satzung (§§ 1, 4 bis 7, 10 bis 18) wird genehmigt. Die Satzungsänderung wird am 1. Jänner 2023 wirksam.
(6) Der Übergang des Gemeindeverbandes „Musikschulverband Paudorf-Gedersdorf“ auf den Gemeindeverband „Gemeindeverband der Musikschule Fladnitztal“, sowie die von allen verbandsangehörigen Gemeinden und den Verbandsversammlungen am 12. November 2025 und am 7. Jänner 2026 beschlossene Neufassung der Satzung, welche auch die Namensänderung des übernehmenden Gemeindeverbandes enthält, werden genehmigt. Der Übergang und die Satzungsänderung wurden am 1. Jänner 2026 wirksam. Zu den bisher verbandsangehörigen Gemeinden Obritzberg/Rust, Statzendorf und Wölbling treten mit dem Zusammenschluss daher die Gemeinden Furth bei Göttweig, Gedersdorf, Inzersdorf-Getzersdorf und Paudorf hinzu.
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