(1) Die von den Gemeinden Obritzberg-Rust, Statzendorf und Wölbling beschlossene Gründung des Gemeindeverbandes “Gemeindeverband der Musikschule Wölbling, Obritzberg-Rust, Statzendorf” wird genehmigt. Die Verbandsbildung wird am 1. Jänner 2001 wirksam.
(2) Die von der Verbandsversammlung am 27. Juni 2022 beschlossene Änderung der Satzung (§§ 1, 4 bis 7, 10 bis 18) wird genehmigt. Die Satzungsänderung wird am 1. Jänner 2023 wirksam.
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