(1) Die von den Gemeinden Breitenstein, Reichenau an der Rax, Schottwien, Schwarzau im Gebirge und Semmering beschlossene Gründung des Gemeindeverbandes “Gemeindeverband der Hans Lanner Musikschule” wird genehmigt. Die Verbandsbildung wird am 1. Jänner 1998 wirksam.
(2) Die von der Verbandsversammlung am 11. August 2000 beschlossene Änderung der Satzung (§ 1) wird genehmigt. Die Satzungsänderung wurde mit 1. Jänner 2001 wirksam.
(3) Die von der Verbandsversammlung am 17. Dezember 2010 beschlossene Satzungsänderung (§ 1 Abs. 1, § 3 und § 9) wird genehmigt. Die Satzungsänderung wurde am 1. Jänner 2011 wirksam.
(4) Der Beitritt der Gemeinde Payerbach sowie die von der Verbandsversammlung am 26. August 2013 beschlossene Änderung der Satzung (§§ 2 und 6) werden genehmigt. Der Beitritt und die Satzungsänderung wurden am 1. Jänner 2014 wirksam.
(5) Die Beitritte der Gemeinden Enzenreith, Gloggnitz und Prigglitz sowie die von allen verbandsangehörigen Gemeinden und der Verbandsversammlung am 17. April 2024 beschlossene Änderung der Satzung (§§ 1, 2, 3, 5, 6, 9, 10 und 11 sowie Ergänzung eines neuen § 19) werden genehmigt. Die Satzungsänderung wird am 1. Jänner 2025 wirksam.
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