(1) Die von den Gemeinden Böheimkirchen und Kasten bei Böheimkirchen beschlossene Bildung des Gemeindeverbandes “Gemeindeverband der Musikschule Böheimkirchen-Kasten” wird genehmigt. Die Verbandsbildung wird am 1. Jänner 1996 wirksam.
(2) Der Beitritt der Gemeinde Kirchstetten und die von der Verbandsversammlung am 28. Juni 2000 beschlossene Änderung der Satzung (§§ 1, 2, 3, 6, 9, 10 und 19) werden genehmigt. Der Beitritt und die Satzungsänderung wurden mit 1. Jänner 2001 wirksam.
(3) Der Übergang des Gemeindeverbandes „Gemeindeverband der Musikschule Perschlingtal“ auf den Gemeindeverband „Gemeindeverband der Musikschule Böheimkirchen-Kasten“ sowie die von allen verbandsangehörigen Gemeinden und den Verbandsversammlungen am 22. Oktober 2024 beschlossene Änderung der Satzung (§§ 1, 2, 3, 5, 6, 7, 9, 10, 11, 13, 14, 15, 16 und 18) werden genehmigt. Der Übergang und die Satzungsänderung wurden am 1. Jänner 2025 wirksam. Zu den bisher verbandsangehörigen Gemeinden Böheimkirchen, Kasten bei Böheimkirchen und Kirchstetten treten mit dem Zusammenschluss daher die Gemeinden Michelbach, Pyhra und Stössing hinzu.
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