LandesrechtNiederösterreichVerordnungen1. NÖ Gemeindeverbändeverordnung§ 113

§ 113§ 113

In Kraft seit 01. Januar 2015
Up-to-date

Die von den Gemeinden Brunn am Gebirge und Maria Enzersdorf am Gebirge beschlossene Bildung des Gemeindeverbandes “Gemeindeverband der Musikschulen Brunn am Gebirge und Maria Enzersdorf am Gebirge” wird genehmigt. Die Verbandsbildung wird am 1. Jänner 1996 wirksam.

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