§ 112 Gemeindewasserversorgungsverband Felixdorf-Sollenau — 1. NÖ Gemeindeverbändeverordnung
Die von den Gemeinden Felixdorf und Sollenau beschlossene Bildung des Gemeindeverbandes “Gemeindewasserversorgungsverband Felixdorf-Sollenau” wird genehmigt. Die Verbandsbildung wurde am 1. Jänner 1995 wirksam.
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