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1. Das Europaschutzgebiet umfasst die in den Anlagen 1 bis 14 zu § 4 ausgewiesenen Grundstücke und Grundstücksteile in Bad Deutsch-Altenburg, Eckartsau, Engelhartstetten, Fischamend, Groß- Enzersdorf, Hainburg an der Donau, Haslau-Maria Ellend, Mannsdorf an der Donau, Orth an der Donau, Petronell-Carnuntum, Scharndorf und Schwechat. In Anlage A zu § 4 ist das Europaschutzgebiet auf einem Übersichtsplan dargestellt.
2. Die Anlagen 1 bis 14 zu § 4 (LGBl. 5500/6–1) werden durch Auflage beim Amt der NÖ Landesregierung zur öffentlichen Einsichtnahme kundgemacht. Die öffentliche Einsichtnahme kann während der Amtsstunden beim Amt der NÖ Landesregierung, Abteilung Landesamtsdirektion, erfolgen.
Diese Anlagen werden zur Information auch bereitgehalten bei:
- der Bezirkshauptmannschaft Bruck an der Leitha
- der Bezirkshauptmannschaft Gänserndorf
- der Marktgemeinde Bad Deutsch-Altenburg
- der Marktgemeinde Eckartsau
- der Marktgemeinde Engelhartstetten
- der Stadtgemeinde Fischamend
- der Stadtgemeinde Groß-Enzersdorf
- der Stadtgemeinde Hainburg an der Donau
- der Gemeinde Haslau-Maria Ellend
- der Gemeinde Mannsdorf an der Donau
- der Marktgemeinde Orth an der Donau
- der Marktgemeinde Petronell-Carnuntum
- der Gemeinde Scharndorf
- der Stadtgemeinde Schwechat
(2) Schutzgegenstand des Vogelschutzgebietes Donau-Auen östlich von Wien, AT1204V00, sind folgende Vogelarten und ihre Lebensräume:
- die in Anhang I der Vogelschutz-Richtlinie angeführten Brutvogelarten :
Zwergdommel (Ixobrychus minutus), Schwarzstorch (Ciconia nigra), Weißstorch (Ciconia ciconia), Wespenbussard (Pernis apivorus), Schwarzmilan (Milvus migrans), Rotmilan (Milvus milvus), Seeadler (Haliaeetus albicilla), Rohrweihe (Circus aeruginosus), Wachtelkönig (Crex crex), Uhu (Bubo bubo), Eisvogel (Alcedo atthis), Grauspecht (Picus canus), Schwarzspecht (Dryocopus martius), Mittelspecht (Dendrocopos medius), Sperbergrasmücke (Sylvia nisoria), Halsbandschnäpper (Ficedula albicollis), Neuntöter (Lanius collurio),
- die in Anhang I der Vogelschutz-Richtlinie angeführten Durchzügler und Wintergäste :
Nachtreiher (Nycticorax nycticorax), Seidenreiher (Egretta garzetta), Silberreiher (Egretta alba), Zwergsäger (Mergus albellus), Fischadler (Pandion haliaetus), Flussseeschwalbe (Sterna hirundo), Trauerseeschwalbe (Chlidonias niger), Zwergscharbe (Phalacrocorax pygmeus),
- die im gegenständlichen Gebiet regelmäßig auftretenden Zugvogelarten .
(3) Für das Vogelschutzgebiet Donau-Auen östlich von Wien werden folgende Erhaltungsziele festgelegt:
Erhaltung oder Wiederherstellung einer ausreichenden Vielfalt und einer ausreichenden Flächengröße der Lebensräume aller unter Abs. 2 genannten Arten. Im Speziellen sind dies die Erhaltung von einem ausreichenden Ausmaß an:
- Flussabschnitten und Nebengewässern mit einer charakteristischen, großflächig wirksamen Überschwemmungsdynamik und der daraus resultierenden Habitatausstattung,
- freier Fließstrecke der Donau und dem Potenzial zur Entwicklung von Flussschotter-Lebensräumen,
- für Fischpopulationen durchgängigen Fluss- und Augewässersystemen,
- Feuchtbiotopen mit Schilfbeständen,
- störungsfreien Fortpflanzungsgewässern bzw. Schilfbeständen,
- Waldbeständen der Weichen und der Harten Au mit naturnaher bzw. natürlicher Alterszusammensetzung, Alters- und Zerfallsphasen und einem Totholzanteil,
- störungsfreien Altholzbeständen mit für Großgreifvögel geeigneten Horstbäumen,
- Eichen (v.a. Stieleiche) in den Auwäldern,
- ausgedehnten Überschwemmungsflächen, teilweise spät gemähten Feuchtwiesen und sonstigen nahrungsreichen (Feucht-)Grünlandflächen,
- mosaikartig verteilten Offenlandinseln im Auwaldgebiet, insbesondere an strukturreichen Heißlände-Komplexen mit einem Anteil an niedrigen Gehölzen (Dornsträuchern) und Halbtrockenrasen.
(4) Die Erreichung eines günstigen Erhaltungszustandes (§ 9 Abs. 4 NÖ NSchG 2000) der in Abs. 2 genannten Vogelarten wird im Europaschutzgebiet vor allem durch den Bestand des Nationalparks Donau-Auen und durch privatrechtliche Verträge gewährleistet.
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