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1. Das Europaschutzgebiet umfasst die in der Anlage 1 zu § 32 ausgewiesenen Grundstücke und Grundstücksteile in Bisamberg, Hagenbrunn und Langenzersdorf. In Anlage A zu § 32 ist das Europaschutzgebiet auf einem Übersichtsplan dargestellt.
2. Die Anlage 1 zu § 32 (LGBl. 5500/6–5) wird durch Auflage beim Amt der NÖ Landesregierung zur öffentlichen Einsichtnahme kundgemacht. Die öffentliche Einsichtnahme kann während der Amtsstunden beim Amt der NÖ Landesregierung, Abteilung Landesamtsdirektion, erfolgen.
Diese Anlage wird zur Information auch bereitgehalten bei:
- der Bezirkshauptmannschaft Korneuburg
- der Marktgemeinde Bisamberg
- der Marktgemeinde Hagenbrunn
- der Marktgemeinde Langenzersdorf
(2) Schutzgegenstand des FFH-Gebietes Bisamberg, AT1215000, sind folgende:
- in Anhang I der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie angeführte natürliche Lebensraumtypen :
6210 Trespen-Schwingel-Kalktrockenrasen*
6240 Osteuropäische Steppen*
6510 Glatthaferwiesen
91G0 Pannonische Eichen-Hainbuchenwälder*
91H0 Wärmeliebende Flaumeichenwälder*
- in Anhang II der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie angeführte Tier- und Pflanzenarten :
Ziesel (Spermophilus citellus), Großer Feuerfalter (Lycaena dispar), Heckenwollafter (Eriogaster catax), Russischer Bär* (Callimorpha quadripunctaria), Hirschkäfer (Lucanus cervus), Frauenschuh (Cypripedium calceolus), Waldsteppenbeifuß* (Artemisia pancicii).
(3) Für das FFH-Gebiet Bisamberg werden folgende Erhaltungsziele festgelegt:
Die Erhaltung oder Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustandes der in Abs. 2 ausgewiesenen natürlichen Lebensraumtypen und Lebensräume der Tier- und Pflanzenarten. Im Speziellen sind dies die Erhaltung von einem ausreichenden Ausmaß an:
- unterschiedlichen Trockenlebensräumen wie Trockenrasen, Halbtrockenrasen und artenreiche Saumgesellschaften,
- kleinteiliger Weingartenkomplexlandschaft mit Einzelbäumen, Obstgehölzen, Magerwiesenresten, Brachen und krautigen Böschungen,
- mageren Flachland-Mähwiesen,
- naturnahen, strukturreichen Waldbeständen mit ausreichendem Alt- und Totholzanteil,
- naturnahen, strukturreichen und großflächig zusammenhängenden Eichen-Hainbuchenwäldern mit hohem Grenzlinienanteil v.a. durch typische Mittelwaldbewirtschaftung,
- Vorkommensstandorten des Waldsteppen- Beifußes und Frauenschuhs.
(4) Die Erreichung eines günstigen Erhaltungszustandes (§ 9 Abs. 4 NÖ NSchG 2000) der in Abs. 2 genannten natürlichen Lebensraumtypen und Lebensräume der Tier- und Pflanzenarten wird im Europaschutzgebiet vor allem durch privatrechtliche Verträge gewährleistet.
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