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1. Das Europaschutzgebiet umfasst die in den Anlagen 1 bis 16 zu § 28 ausgewiesenen Grundstücke und Grundstücksteile in Burgschleinitz-Kühnring, Eggenburg, Hardegg, Hollabrunn, Meiseldorf, Pulkau, Retz, Retzbach, Röschitz, Schrattenthal, Sigmundsherberg, Sitzendorf an der Schmida, Straning-Grafenberg und Zellerndorf. In Anlage A zu § 28 ist das Europaschutzgebiet auf einem Übersichtsplan dargestellt.
2. Die Anlagen 1 bis 16 zu § 28 (LGBl. 5500/6–5) werden durch Auflage beim Amt der NÖ Landesregierung zur öffentlichen Einsichtnahme kundgemacht. Die öffentliche Einsichtnahme kann während der Amtsstunden beim Amt der NÖ Landesregierung, Abteilung Landesamtsdirektion, erfolgen.
Diese Anlagen werden zur Information auch bereitgehalten bei:
- der Bezirkshauptmannschaft Hollabrunn
- der Bezirkshauptmannschaft Horn
- der Marktgemeinde Burgschleinitz-Kühnring
- der Stadtgemeinde Eggenburg
- der Stadtgemeinde Hardegg
- der Stadtgemeinde Hollabrunn
- der Gemeinde Meiseldorf
- der Stadtgemeinde Pulkau
- der Stadtgemeinde Retz
- der Gemeinde Retzbach
- der Marktgemeinde Röschitz
- der Stadtgemeinde Schrattenthal
- der Marktgemeinde Sigmundsherberg
- der Marktgemeinde Sitzendorf an der Schmida
- der Marktgemeinde Straning-Grafenberg
- der Marktgemeinde Zellerndorf
(2) Schutzgegenstand des FFH-Gebietes Westliches Weinviertel, AT1209A00, sind folgende:
- in Anhang I der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie angeführte natürliche Lebensraumtypen :
6210 Trespen-Schwingel-Kalktrockenrasen
6240 Osteuropäische Steppen*
6250 Tiefgründige Lößtrockenrasen*
6510 Glatthaferwiesen
8220 Silikatfelsen mit Felsspaltenvegetation
8230 Pionierrasen auf Silikatkuppen
8310 Nicht touristisch erschlossene Höhlen
9170 Labkraut-Eichen-Hainbuchenwälder
9180 Schlucht- und Hangmischwälder*
91E0 Erlen-Eschen-Weidenauen*
91G0 Pannonische Eichen-Hainbuchenwälder
- in Anhang II der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie angeführte Tier- und Pflanzenarten :
Kleine Hufeisennase (Rhinolophus hipposideros), Wimperfledermaus (Myotis emarginatus), Großes Mausohr (Myotis myotis), Ziesel (Spermophilus citellus), Rotbauchunke (Bombina bombina), Kammmolch (Triturus cristatus), Donaukammmolch (Triturus dobrogicus), Großer Feuerfalter (Lycaena dispar), Heller Wiesenknopf-Ameisen-Bläuling (Maculinea teleius), Dunkler Wiesenknopf-Ameisen-Bläuling (Maculinea nausithous), Hirschkäfer (Lucanus cervus).
(3) Für das FFH-Gebiet Westliches Weinviertel werden folgende Erhaltungsziele festgelegt:
Die Erhaltung oder Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustandes der in Abs. 2 ausgewiesenen natürlichen Lebensraumtypen und Lebensräume der Tier- und Pflanzenarten. Im Speziellen sind dies die Erhaltung von einem ausreichenden Ausmaß an:
- naturnahem trockenem Grasland und dessen Verbuschungsstadien,
- strukturreichen, bewirtschafteten Weinbaugebieten mit weitgehend pestizidfrei gehaltenen eingestreuten Magerstandorten, wie Trockenrasen, mageren Wiesen, Rainen, gebüschdurchsetzten Böschungen und Heckenzügen sowie mit zahlreichen (hochstämmigen) Obst- bzw. Nusbäumen,
- mageren Flachland-Mähwiesen,
- ausgedehntem und teilweise spät gemähtem Grünland in den feuchtegetönten Begleitlebensräumen entlang der Fließgewässer sowie kleinen Feuchtflächen, Hochstaudenfluren, bewachsenen Gräben und Buschgruppen,
- störungsfreien, steinigen Felsabhängen mit Felsspaltenvegetation und nicht touristisch erschlossenen Höhlen,
- naturnahen, strukturreichen Waldbeständen mit ausreichendem Alt- und Totholzanteil,
- Laichbiotopen und ihres Umlandes für Amphibien,
- ungestörten und unbeeinträchtigten Wochenstuben und Winterquartieren und ihrer unmittelbaren Umgebung für Fledermäuse.
(4) Die Erreichung eines günstigen Erhaltungszustandes (§ 9 Abs. 4 NÖ NSchG 2000) der in Abs. 2 genannten natürlichen Lebensraumtypen und Lebensräume der Tier- und Pflanzenarten wird im Europaschutzgebiet vor allem durch privatrechtliche Verträge gewährleistet.
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