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1. Das Europaschutzgebiet umfasst die in den Anlagen 1 bis 7 zu § 27 ausgewiesenen Grundstücke und Grundstücksteile in Hardegg und Weitersfeld. In Anlage A zu § 27 ist das Europaschutzgebiet auf einem Übersichtsplan dargestellt.
2. Die Anlagen 1 bis 7 zu § 27 (LGBl. 5500/6–5) werden durch Auflage beim Amt der NÖ Landesregierung zur öffentlichen Einsichtnahme kundgemacht. Die öffentliche Einsichtnahme kann während der Amtsstunden beim Amt der NÖ Landesregierung, Abteilung Landesamtsdirektion, erfolgen.
Diese Anlagen werden zur Information auch bereitgehalten bei:
- der Bezirkshauptmannschaft Hollabrunn
- der Bezirkshauptmannschaft Horn
- der Stadtgemeinde Hardegg
- der Marktgemeinde Weitersfeld
(2) Schutzgegenstand des FFH-Gebietes Thayatal bei Hardegg, AT1208A00, sind folgende:
- in Anhang I der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie angeführte natürliche Lebensraumtypen :
3130 Schlammfluren
3150 Natürliche Stillgewässer mit Wasserschweber-Gesellschaften
3260 Fluthahnenfuß-Gesellschaften
4030 Trockene Heiden
6110 Lückige Kalk-Pionierrasen*
6210 Trespen-Schwingel-Kalktrockenrasen
6240 Osteuropäische Steppen*
6410 Pfeifengraswiesen
6430 Feuchte Hochstaudenfluren
6510 Glatthaferwiesen
8220 Silikatfelsen mit Felsspaltenvegetation
8230 Pionierrasen auf Silikatkuppen
8310 Nicht touristisch erschlossene Höhlen
9110 Hainsimsen-Buchenwälder
9130 Mullbraunerde-Buchenwälder
9150 Trockenhang-Kalkbuchenwälder
9170 Labkraut-Eichen-Hainbuchenwälder
9180 Schlucht- und Hangmischwälder*
91E0 Erlen-Eschen-Weidenauen*
- in Anhang II der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie angeführte Tier- und Pflanzenarten :
Kleine Hufeisennase (Rhinolophus hipposideros), Großes Mausohr (Myotis myotis), Fischotter (Lutra lutra), Mopsfledermaus (Barbastella barbastellus), Kammmolch (Triturus cristatus), Gelbbauchunke (Bombina variegata), Rotbauchunke (Bombina bombina), Weißflossengründling (Gobio albipinnatus), Steinbeißer (Cobitis taenia), Koppe (Cottus gobio), Heller Wiesenknopf-Ameisen-Bläuling (Maculinea teleius), Großer Feuerfalter (Lycaena dispar), Dunkler Wiesenknopf-Ameisen-Bläuling (Maculinea nausithous), Hirschkäfer (Lucanus cervus), Schmale Windelschnecke (Vertigo angustior), Russischer Bär* (Callimorpha quadripunctaria).
(3) Für das FFH-Gebiet Thayatal bei Hardegg werden folgende Erhaltungsziele festgelegt:
Die Erhaltung oder Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustandes der in Abs. 2 ausgewiesenen natürlichen Lebensraumtypen und Lebensräume der Tier- und Pflanzenarten. Im Speziellen sind dies die Erhaltung von einem ausreichenden Ausmaß an:
- stehenden Gewässern ohne relevante Nährstoff- und Schadstoffeinträge,
- Laichbiotopen und ihres Umlandes für Amphibien,
- Fließgewässerabschnitten mit natürlicher bzw. naturnaher Dynamik, deren Wasserqualität keine nennenswerte Beeinträchtigung aufweist,
- naturnahen, für Fischpopulationen durchgängigen Bach-, Fluss- und Aulandschaften mit ihrer Dynamik,
- trockenen Heiden,
- natürlichem und naturnahem trockenen Grasland und dessen Verbuschungsstadien,
- naturnahem feuchtem Grasland mit hohen Gräsern,
- mageren Flachland-Mähwiesen,
- störungsfreien, steinigen Felsabhängen mit Felsspaltenvegetation und nicht touristisch erschlossenen Höhlen,
- naturnahen, strukturreichen Waldbeständen mit ausreichendem Alt- und Totholzanteil,
- ungestörten und unbeeinträchtigten Wochenstuben und Winterquartieren und ihrer unmittelbaren Umgebung für Fledermäuse.
(4) Die Erreichung eines günstigen Erhaltungszustandes (§ 9 Abs. 4 NÖ NSchG 2000) der in Abs. 2 genannten natürlichen Lebensraumtypen und Lebensräume der Tier- und Pflanzenarten wird im Europaschutzgebiet vor allem durch den Bestand des Nationalparks Thayatal und durch privatrechtliche Verträge gewährleistet.
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