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1. Das Europaschutzgebiet umfasst die in den Anlagen 1 bis 14 zu § 25 ausgewiesenen Grundstücke und Grundstücksteile in Asparn an der Zaya, Drasenhofen, Ernstbrunn, Falkenstein, Gnadendorf, Harmannsdorf, Hauskirchen, Ladendorf, Leitzersdorf, Leobendorf, Mistelbach, Neusiedl an der Zaya, Niederhollabrunn, Niederleis, Ottenthal, Wildendürnbach und Zistersdorf. In Anlage A zu § 25 ist das Europaschutzgebiet auf einem Übersichtsplan dargestellt.
2. Die Anlagen 1 bis 14 zu § 25 (LGBl. 5500/6–5) werden durch Auflage beim Amt der NÖ Landesregierung zur öffentlichen Einsichtnahme kundgemacht. Die öffentliche Einsichtnahme kann während der Amtsstunden beim Amt der NÖ Landesregierung, Abteilung Landesamtsdirektion, erfolgen.
Diese Anlagen werden zur Information auch bereitgehalten bei:
- der Bezirkshauptmannschaft Gänserndorf
- der Bezirkshauptmannschaft Korneuburg
- der Bezirkshauptmannschaft Mistelbach
- der Marktgemeinde Asparn an der Zaya
- der Gemeinde Drasenhofen
- der Marktgemeinde Ernstbrunn
- der Marktgemeinde Falkenstein
- der Gemeinde Gnadendorf
- der Marktgemeinde Harmannsdorf
- der Gemeinde Hauskirchen
- der Marktgemeinde Ladendorf
- der Gemeinde Leitzersdorf
- der Marktgemeinde Leobendorf
- der Stadtgemeinde Mistelbach
- der Marktgemeinde Neusiedl an der Zaya
- der Marktgemeinde Niederhollabrunn
- der Gemeinde Niederleis
- der Gemeinde Ottenthal
- der Gemeinde Wildendürnbach
- der Stadtgemeinde Zistersdorf
(2) Schutzgegenstand des FFH-Gebietes Weinviertler Klippenzone, AT1206A00, sind folgende:
- in Anhang I der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie angeführte natürliche Lebensraumtypen :
5130 Wacholderheiden auf Kalk
6110 Lückige Kalk-Pionierrasen*
6210 Trespen-Schwingel-Kalktrockenrasen
6240 Osteuropäische Steppen*
6250 Tiefgründige Lösstrockenrasen*
6510 Glatthaferwiesen
8310 Nicht touristisch erschlossene Höhlen
9130 Mullbraunerde-Buchenwälder
9170 Labkraut-Eichen-Hainbuchenwälder
91E0 Erlen-Eschen-Weidenauen*
91G0 Pannonische Eichen-Hainbuchenälder*
91H0 Wärmeliebende Flaumeichenwälder
- in Anhang II der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie angeführte Tier- und Pflanzenarten :
Kleine Hufeisennase (Rhinolophus hipposideros), Bechsteinfledermaus (Myotis bechsteinii), Ziesel* (Spermophilus citellus), Rotbauchunke (Bombina bombina), Eschen-Scheckenfalter (Hypodryas maturna), Heckenwollafter (Eriogaster catax), Russischer Bär* (Callimorpha quadripunctaria), Hirschkäfer (Lucanus cervus), Frauenschuh (Cypripedium calceolus).
(3) Für das FFH-Gebiet Weinviertler Klippenzone werden folgende Erhaltungsziele festgelegt:
Die Erhaltung oder Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustandes der in Abs. 2 ausgewiesenen natürlichen Lebensraumtypen und Lebensräume der Tier- und Pflanzenarten. Im Speziellen sind dies die Erhaltung von einem ausreichenden Ausmaß an:
- Wacholderheiden auf Kalk,
- artenreichen Fels-, Trockenrasen- und Trockenwiesenstandorten sowie ihrer charakteristischen Versaumungs- und Verbuschungsstadien,
- Halbtrockenrasen, Trockenrasen und sonstigen niedrigwüchsigen offenen Rasen, Böschungen, Rainen, unbefestigten Feldwegen etc. als Lebensräume für das Ziesel,
- mageren Flachland-Mähwiesen,
- nicht touristisch erschlossenen Höhlen,
- naturnahen, strukturreichen Waldbeständen mit ausreichendem Alt- und Totholzanteil,
- großen, naturnahen, möglichst unzerschnittenen Eichen-Hainbuchen-Waldlebensräumen,
- alten, totholzreichen Eichenbeständen,
- ungestörten und unbeeinträchtigten Wochenstuben und Winterquartieren und ihrer unmittelbaren Umgebung für Fledermäuse,
- Laichbiotopen und ihres Umlandes für Amphibien,
- Vorkommensstandorten des Frauenschuhs.
(4) Die Erreichung eines günstigen Erhaltungszustandes (§ 9 Abs. 4 NÖ NSchG 2000) der in Abs. 2 genannten natürlichen Lebensraumtypen und Lebensräume der Tier- und Pflanzenarten wird im Europaschutzgebiet vor allem durch privatrechtliche Verträge gewährleistet.
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