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1. Das Europaschutzgebiet umfasst die in den Anlagen 1 bis 72 zu § 20 ausgewiesenen Grundstücke und Grundstücksteile in Altenmarkt an der Triesting, Bad Fischau-Brunn, Berndorf, Breitenstein, Buchbach, Bürg-Vöstenhof, Enzesfeld-Lindabrunn, Furth an der Triesting, Gloggnitz, Grünbach am Schneeberg, Gutenstein, Hainfeld, Hernstein, Höflein an der Hohen Wand, Hohe Wand, Kaumberg, Kirchberg am Wechsel, Markt Piesting, Matzendorf-Hölles, Miesenbach, Muggendorf, Payerbach, Pernitz, Pottenstein, Prigglitz, Puchberg am Schneeberg, Raach am Hochgebirge, Ramsau, Reichenau an der Rax, Schottwien, Schrattenbach, Schwarzau im Gebirge, Semmering, St. Egyden am Steinfeld, Ternitz, Trattenbach, Waidmannsfeld, Waldegg, Weikersdorf am Steinfelde, Weißenbach an der Triesting, Willendorf, Winzendorf-Muthmannsdorf, Wöllersdorf-Steinabrückl und Würflach. In Anlage A zu § 20 ist das Europaschutzgebiet auf einem Übersichtsplan dargestellt.
2. Die Anlagen 1 bis 72 zu § 20 (LGBl. 5500/6–4) werden durch Auflage beim Amt der NÖ Landesregierung zur öffentlichen Einsichtnahme kundgemacht. Die öffentliche Einsichtnahme kann während der Amtsstunden beim Amt der NÖ Landesregierung, Abteilung Landesamtsdirektion, erfolgen.
Diese Anlagen werden zur Information auch bereitgehalten bei:
- der Bezirkshauptmannschaft Baden
- der Bezirkshauptmannschaft Lilienfeld
- der Bezirkshauptmannschaft Neunkirchen
- der Bezirkshauptmannschaft Wiener Neustadt
- der Marktgemeinde Altenmarkt an der Triesting
- der Marktgemeinde Bad Fischau-Brunn
- der Stadtgemeinde Berndorf
- der Gemeinde Breitenstein
- der Gemeinde Buchbach
- der Gemeinde Bürg-Vöstenhof
- der Marktgemeinde Enzesfeld-Lindabrunn
- der Gemeinde Furth an der Triesting
- der Stadtgemeinde Gloggnitz
- der Marktgemeinde Grünbach am Schneeberg
- der Marktgemeinde Gutenstein
- der Stadtgemeinde Hainfeld
- der Marktgemeinde Hernstein
- der Gemeinde Höflein an der Hohen Wand
- der Gemeinde Hohe Wand
- der Marktgemeinde Kaumberg
- der Marktgemeinde Kirchberg am Wechsel
- der Marktgemeinde Markt Piesting
- der Gemeinde Matzendorf-Hölles
- der Gemeinde Miesenbach
- der Gemeinde Muggendorf
- der Marktgemeinde Payerbach
- der Marktgemeinde Pernitz
- der Marktgemeinde Pottenstein
- der Gemeinde Prigglitz
- der Marktgemeinde Puchberg am Schneeberg
- der Gemeinde Raach am Hochgebirge
- der Gemeinde Ramsau
- der Marktgemeinde Reichenau an der Rax
- der Marktgemeinde Schottwien
- der Gemeinde Schrattenbach
- der Marktgemeinde Schwarzau im Gebirge
- der Gemeinde Semmering
- der Gemeinde St. Egyden am Steinfeld
- der Stadtgemeinde Ternitz
- der Gemeinde Trattenbach
- der Gemeinde Waidmannsfeld
- der Marktgemeinde Waldegg
- der Gemeinde Weikersdorf am Steinfelde
- der Marktgemeinde Weißenbach an der Triesting
- der Gemeinde Willendorf
- der Marktgemeinde Winzendorf-Muthmannsdorf
- der Marktgemeinde Wöllersdorf-Steinabrückl
- der Gemeinde Würflach
(2) Schutzgegenstand des FFH-Gebietes Nordöstliche Randalpen: Hohe Wand – Schneeberg – Rax, AT1212A00, sind folgende:
- in Anhang I der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie angeführte natürliche Lebensraumtypen :
3130 Schlammfluren
3140 Armleuchteralgen-Gesellschaften
3240 Alpine Flüsse mit Lavendelweiden-Sanddorn-Ufergebüsch
3260 Fluthahnenfuß-Gesellschaften
4070 Karbonat-Latschengebüsch*
6110 Lückige Kalk-Pionierrasen*
6170 Alpine Kalkrasen
6210 Trespen-Schwingel-Kalktrockenrasen
6230 Borstgrasrasen*
6240 Osteuropäische Steppen*
6410 Pfeifengraswiesen
6430 Feuchte Hochstaudenfluren
6510 Glatthaferwiesen
6520 Goldhaferwiesen
7220 Kalktuffquellen*
7230 Kalkreiche Niedermoore
8120 Kalk- und Schieferschutthalden
8130 Thermophile Schutthalden der Alpen
8210 Natürliche Kalkfelsen mit ihrer Felsspaltenvegetation
8310 Nicht touristisch erschlossene Höhlen
9110 Hainsimsen-Buchenwälder
9130 Mullbraunerde-Buchenwälder
9140 Subalpiner Buchenwald mit Ahorn
9150 Trockenhang-Kalkbuchenwälder
9170 Labkraut-Eichen-Hainbuchenwälder
9180 Schlucht- und Hangmischwälder*
91D0 Moorwälder*
91E0 Erlen-Eschen-Weidenauen*
91G0 Pannonische Eichen-Hainbuchenwälder*
91H0 Wärmeliebende Flaumeichenwälder*
9410 Bodensaure Fichtenwälder
9420 Alpine Wälder mit Lärche und Zirbe
9530 Submediterrane Kiefernwälder mit endemischen Schwarzkiefern*
- in Anhang II der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie angeführte Tier- und Pflanzenarten :
Braunbär* (Ursus arctos), Fischotter (Lutra lutra), Ziesel (Spermophilus citellus), Bechsteinfledermaus (Myotis bechsteinii), Große Hufeisennase (Rhinolophus ferrumequinum), Großes Mausohr (Myotis myotis), Kleine Hufeisennase (Rhinolophus hipposideros), Kleines Mausohr (Myotis blythii), Mopsfledermaus (Barbastella barbastellus), Wimperfledermaus (Myotis emarginatus), Alpenkammmolch (Triturus carnifex), Gelbbauchunke (Bombina variegata), Koppe (Cottus gobio), Steinbeißer (Cobitis taenia), Alpenbock* (Rosalia alpina), Eremit* (Osmoderma eremita), Goldstreifiger Prachtkäfer (Buprestis splendens), Heckenwollafter (Eriogaster catax), Großer Feuerfalter (Lycaena dispar), Russischer Bär* (Callimorpha quadripunctaria), Österreichische Heideschnecke* (Helicopsis striata austriaca), Schmale Windelschnecke (Vertigo angustior), Sibirischer Goldkolben (Ligularia sibirica), Frauenschuh (Cypripedium calceolus).
(3) Für das FFH-Gebiet Nordöstliche Randalpen: Hohe Wand – Schneeberg – Rax werden folgende Erhaltungsziele festgelegt:
Die Erhaltung oder Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustandes der in Abs. 2 ausgewiesenen natürlichen Lebensraumtypen und Lebensräume der Tier- und Pflanzenarten. Im Speziellen sind dies die Erhaltung von einem ausreichenden Ausmaß an:
- unbelasteten, stehenden Gewässern ohne relevante Nährstoff- und Schadstoffeinträge,
- weitgehend unverbauten, unregulierten Bach-, Fluss- und Aulandschaften mit ihrer ursprünglichen Gewässerdynamik,
- strukturreichen, bewirtschafteten Weinbaugebieten mit weitgehend pestizidfrei gehaltenen eingestreuten Magerstandorten, Rainen und kleinen Brachen sowie einer ausreichenden Anzahl von Einzelbäumen und Solitärgehölzen,
- offener Weingartenkulturlandschaft bzw. kleinstrukturierter Ackerbaulandschaft entlang der Thermenlinie,
- natürlichen, unbeeinflussten alpinen Lebensräumen,
- natürlichem trockenen Grasland mit Verbuschungsstadien,
- naturnahem feuchten Grasland mit typischem Wasserhaushalt,
- extensiv genutzten Grünlandflächen in ihrer gesamten Standortsvielfalt, die durch typenbezogene Nutzung offen gehalten werden,
- kalkreichen Niedermooren mit natürlichem Wasserhaushalt ohne relevante Nährstoffeinträge,
- möglichst störungsfreien felsigen Lebensräumen,
- verschiedenen Waldbeständen mit einer naturnahen bzw. natürlichen Alterszusammensetzung und einem charakteristischen Strukturreichtum und Totholzanteil,
- Primärstandorten des Waldtyps Mediterrane Kiefernwälder mit endemischen Schwarzkiefern,
- großflächigen Waldbeständen mit teilweise geringem Erschließungs- und Störungsgrad,
- ungestörten und unbeeinträchtigten Wochenstuben, Sommerquartieren sowie Winterquartieren und ihrer unmittelbaren Umgebung für Fledermäuse,
- Laichbiotopen und ihres Umlandes für Amphibien,
- besiedelten Lebensräumen der Österreichischen Heideschnecke,
- besiedelten Lebensräumen des Sibirischen Goldkolbens.
(4) Die Erreichung eines günstigen Erhaltungszustandes (§ 9 Abs. 4 NÖ NSchG 2000) der in Abs. 2 genannten natürlichen Lebensraumtypen und Tier- und Pflanzenarten wird im Europaschutzgebiet vor allem durch privatrechtliche Verträge gewährleistet.
Rückverweise
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