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1. Das Europaschutzgebiet umfasst die in den Anlagen 1 bis 51 zu § 19 ausgewiesenen Grundstücke und Grundstücksteile in Alland, Altenmarkt an der Triesting, Bad Vöslau, Baden, Breitenfurt bei Wien, Furth an der Triesting, Gaaden, Gablitz, Gießhübl, Gumpoldskirchen, Guntramsdorf, Heiligenkreuz, Hinterbrühl, Kaltenleutgeben, Kaumberg, Klausen- Leopoldsdorf, Klosterneuburg, Königstetten, Laab im Walde, Maria Enzersdorf, Mauerbach, Mödling, Perchtoldsdorf, Pfaffstätten, Pottenstein, Pressbaum, Purkersdorf, Sieghartskirchen, Sooß, St. Andrä-Wördern, Tulbing, Tullnerbach, Weißenbach an der Triesting, Wienerwald, Wolfsgraben und Zeiselmauer-Wolfpassing. In Anlage A zu § 19 ist das Europaschutzgebiet auf einem Übersichtsplan dargestellt.
2. Die Anlagen 1 bis 51 zu § 19 (LGBl. 5500/6–4) werden durch Auflage beim Amt der NÖ Landesregierung zur öffentlichen Einsichtnahme kundgemacht. Die öffentliche Einsichtnahme kann während der Amtsstunden beim Amt der NÖ Landesregierung, Abteilung Landesamtsdirektion, erfolgen.
Diese Anlagen werden zur Information auch bereitgehalten bei:
- der Bezirkshauptmannschaft Baden
- der Bezirkshauptmannschaft Lilienfeld
- der Bezirkshauptmannschaft Mödling
- der Bezirkshauptmannschaft Tulln
- der Bezirkshauptmannschaft St. Pölten
- der Marktgemeinde Alland
- der Marktgemeinde Altenmarkt an der Triesting
- der Stadtgemeinde Bad Vöslau
- der Stadtgemeinde Baden
- der Marktgemeinde Breitenfurt bei Wien
- der Gemeinde Furth an der Triesting
- der Gemeinde Gaaden
- der Marktgemeinde Gablitz
- der Gemeinde Gießhübl
- der Marktgemeinde Gumpoldskirchen
- der Marktgemeinde Guntramsdorf
- der Gemeinde Heiligenkreuz
- der Marktgemeinde Hinterbrühl
- der Marktgemeinde Kaltenleutgeben
- der Marktgemeinde Kaumberg
- der Gemeinde Klausen-Leopoldsdorf
- der Stadtgemeinde Klosterneuburg
- der Marktgemeinde Königstetten
- der Gemeinde Laab im Walde
- der Marktgemeinde Maria Enzersdorf
- der Marktgemeinde Mauerbach
- der Stadtgemeinde Mödling
- der Marktgemeinde Perchtoldsdorf
- der Marktgemeinde Pfaffstätten
- der Marktgemeinde Pottenstein
- der Marktgemeinde Pressbaum
- der Stadtgemeinde Purkersdorf
- der Marktgemeinde Sieghartskirchen
- der Marktgemeinde Sooß
- der Marktgemeinde St. Andrä-Wördern
- der Marktgemeinde Tulbing
- der Marktgemeinde Tullnerbach
- der Marktgemeinde Weißenbach an der Triesting
- der Gemeinde Wienerwald
- der Gemeinde Wolfsgraben
- der Gemeinde Zeiselmauer-Wolfpassing
(2) Schutzgegenstand des FFH-Gebietes Wienerwald – Thermenregion, AT1211A00, sind folgende:
- in Anhang I der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie angeführte natürliche Lebensraumtypen :
3220 Alpine Flüsse und ihre krautige Ufervegetation
6110 Lückige Kalk-Pionierrasen*
6210 Trespen-Schwingel-Kalktrockenrasen
6230 Borstgrasrasen*
6240 Osteuropäische Steppen*
6410 Pfeifengraswiesen
6430 Feuchte Hochstaudenfluren
6510 Glatthaferwiesen
7220 Kalktuffquellen*
7230 Kalkreiche Niedermoore
8210 Natürliche Kalkfelsen mit ihrer Felsspaltenvegetation
8310 Nicht touristisch erschlossene Höhlen
9110 Hainsimsen-Buchenwälder
9130 Mullbraunerde-Buchenwälder
9150 Trockenhang-Kalkbuchenwälder
9170 Labkraut-Eichen-Hainbuchenwälder
9180 Schlucht- und Hangmischwälder*
91E0 Erlen-Eschen-Weidenauen*
91G0 Pannonische Eichen-Hainbuchenwälder*
91H0 Wärmeliebende Flaumeichenwälder*
9530 Submediterrane Kiefernwälder mit endemischen Schwarzkiefern*
- in Anhang II der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie angeführte Tier- und Pflanzenarten :
Biber (Castor fiber), Ziesel (Spermophilus citellus), Bechsteinfledermaus (Myotis bechsteinii), Große Hufeisennase (Rhinolophus ferrumequinum), Großes Mausohr (Myotis myotis), Wimperfledermaus (Myotis emarginatus), Kleines Mausohr (Myotis blythii), Alpenkammmolch (Triturus carnifex), Gelbbauchunke (Bombina variegata), Koppe (Cottus gobio), Steinbeißer (Cobitis taenia), Alpenbock* (Rosalia alpina), Eremit* (Osmoderma eremita), Großer Eichenbock (Cerambyx cerdo), Hirschkäfer (Lucanus cervus), Trauerbock (Morimus funereus), Veilchenblauer Wurzelhalsschnellkäfer (Limoniscus violaceus), Dunkler Wiesenknopf-Ameisen-Bläuling (Maculinea nausithous), Heckenwollafter (Eriogaster catax), Heller Wiesenknopf-Ameisen-Bläuling (Maculinea teleius), Großer Feuerfalter (Lycaena dispar), Russischer Bär* (Callimorpha quadripunctaria), Schmale Windelschnecke (Vertigo angustior),
Österreichischer Drachenkopf (Dracocephalum austriacum).
(3) Für das FFH-Gebiet Wienerwald – Thermenregion werden folgende Erhaltungsziele festgelegt:
Die Erhaltung oder Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustandes der in Abs. 2 ausgewiesenen natürlichen Lebensraumtypen und Lebensräume der Tier- und Pflanzenarten. Im Speziellen sind dies die Erhaltung von einem ausreichenden Ausmaß an:
- weitgehend unverbauten, unregulierten Bach-, Fluss- und Aulandschaften mit ihrer ursprünglichen Gewässerdynamik,
- strukturreichen, bewirtschafteten Weinbaugebieten mit weitgehend pestizidfrei gehaltenen eingestreuten Magerstandorten, Rainen und kleinen Brachen sowie zahlreichen Einzelbäumen und Solitärgehölzen,
- natürlichem trockenen Grasland mit Verbuschungsstadien,
- naturnahem feuchten Grasland mit typischem Wasserhaushalt,
- extensiv genutzten Grünlandflächen in ihrer gesamten Standortsvielfalt, die durch typenbezogene Nutzung offen gehalten werden,
- kalkreichen Niedermooren mit natürlichem Wasserhaushalt ohne relevante Nährstoffeinträge,
- möglichst störungsfreien felsigen Lebensräumen,
- standortheimischen Laubwaldbeständen mit einer naturnahen bzw. natürlichen Alterszusammensetzung und einem charakteristischen Struktur- und Totholzreichtum, in denen Altholzinseln zumindest in einem mosaikartig verteilten, flächendeckenden Netz vorhanden sind,
- ungestörten und unbeeinträchtigten Wochenstuben, Sommerquartieren sowie Winterquartieren und ihrer unmittelbaren Umgebung für Fledermäuse,
- Laichbiotopen und ihres Umlandes für Amphibien,
- besiedelten Lebensräumen des Österreichischen Drachenkopfs.
(4) Die Erreichung eines günstigen Erhaltungszustandes (§ 9 Abs. 4 NÖ NSchG 2000) der in Abs. 2 genannten natürlichen Lebensraumtypen und Tier- und Pflanzenarten wird im Europaschutzgebiet vor allem durch privatrechtliche Verträge gewährleistet.
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