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1. Das Europaschutzgebiet umfasst die in den Anlagen 1 bis 37 zu § 18 ausgewiesenen Grundstücke und Grundstücksteile in Annaberg, Gaming, Göstling an der Ybbs, Gresten-Land, Lunz am See, Mitterbach am Erlaufsee, Puchenstuben, St. Anton an der Jeßnitz und Ybbsitz. In Anlage A zu § 18 ist das Europaschutzgebiet auf einem Übersichtsplan dargestellt.
2. Die Anlagen 1 bis 37 zu § 18 (LGBl. 5500/6–4) werden durch Auflage beim Amt der NÖ Landesregierung zur öffentlichen Einsichtnahme kundgemacht. Die öffentliche Einsichtnahme kann während der Amtsstunden beim Amt der NÖ Landesregierung, Abteilung Landesamtsdirektion, erfolgen.
Diese Anlagen werden zur Information auch bereitgehalten bei:
- der Bezirkshauptmannschaft Amstetten
- der Bezirkshauptmannschaft Lilienfeld
- der Bezirkshauptmannschaft Scheibbs
- der Gemeinde Annaberg
- der Marktgemeinde Gaming
- der Marktgemeinde Göstling an der Ybbs
- der Gemeinde Gresten-Land
- der Marktgemeinde Lunz am See
- der Gemeinde Mitterbach am Erlaufsee
- der Gemeinde Puchenstuben
- der Gemeinde St. Anton an der Jeßnitz
- der Marktgemeinde Ybbsitz
(2) Schutzgegenstand des FFH-Gebietes Ötscher – Dürrenstein, AT1203A00, sind folgende:
- in Anhang I der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie angeführte natürliche Lebensraumtypen :
3140 Armleuchteralgen-Gesellschaften
3150 Natürliche Stillgewässer mit Wasserschweber Gesellschaften
3220 Alpine Flüsse und ihre krautige Übergangsvegetation
3240 Alpine Flüsse mit Lavendelweiden-Sandorn-Ufergebüsch
3260 Fluthahnenfuß-Gesellschaften
4070 Karbonat-Latschengebüsch*
6110 Lückige Kalk-Pionierrasen*
6170 Alpine Kalkrasen
6210 Trespen-Schwingel-Kalktrockenrasen
6230 Borstgrasrasen*
6410 Pfeifengraswiesen
6430 Feuchte Hochstaudenfluren
6510 Glatthaferwiesen
6520 Goldhaferwiesen
7110 Naturnahe lebende Hochmoore*
7140 Übergangs- und Schwingrasenmoore
7150 Torfmoor-Schlenken
7220 Kalktuffquellen*
7230 Kalkreiche Niedermoore
8120 Kalk- und Schieferschutthalden
8130 Thermophile Kalkschutthalden der Alpen
8160 Kalkhaltige Schutthalden der collinen und montanen Stufe Mitteleuropas*
8210 Natürliche Kalkfelsen mit ihrer Felsspaltenvegetation
8240 Nackter kalkreicher Fels*
8310 Nicht touristisch erschlossene Höhlen
9130 Mullbraunerde-Buchenwälder
9140 Subalpiner Buchenwald mit Ahorn
9150 Trockenhang-Kalkbuchenwälder
9170 Labkraut-Eichen-Hainbuchenwälder
9180 Schlucht- und Hangmischwälder*
91D0 Moorwälder*
91E0 Erlen-Eschen-Weidenauen*
9410 Bodensaure Fichtenwälder
- in Anhang II der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie angeführte Tier- und Pflanzenarten :
Braunbär* (Ursus arctos), Luchs (Lynx lynx), Großes Mausohr (Myotis myotis), Kleine Hufeisennase (Rhinolophus hipposideros), Alpenkammmolch (Triturus carnifex), Gelbbauchunke (Bombina variegata), Koppe (Cottus gobio), Alpenbock* (Rosalia alpina), Scharlachkäfer (Cucujus cinnaberinus), Heller Wiesenknopf-Ameisen-Bläuling (Maculinea teleius), Goldener Scheckenfalter (Euphydryas aurinia), Russischer Bär* (Callimorpha quadripunctaria), Frauenschuh (Cypripedium calceolus), Rudolph-Halsmoos (Tayloria rudolphiana).
(3) Für das FFH-Gebiet Ötscher – Dürrenstein werden folgende Erhaltungsziele festgelegt:
Die Erhaltung oder Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustandes der in Abs. 2 ausgewiesenen natürlichen Lebensraumtypen und Lebensräume der Tier- und Pflanzenarten. Im Speziellen sind dies die Erhaltung von einem ausreichenden Ausmaß an:
- unbelasteten, stehenden Gewässern ohne relevante Nährstoff- und Schadstoffeinträge,
- weitgehend unverbauten, unregulierten Bach-, Fluss- und Aulandschaften mit ihrer ursprünglichen Gewässerdynamik,
- natürlichen, unbeeinflussten alpinen Lebensräumen,
- natürlichem trockenen Grasland mit Verbuschungsstadien,
- naturnahem feuchten Grasland mit typischem Wasserhaushalt,
- extensiv genutzten Grünlandflächen in ihrer gesamten Standortsvielfalt, die durch typenbezogene Nutzung offen gehalten werden,
- Hoch- und Niedermooren mit natürlichem Wasserhaushalt ohne relevante Nährstoffeinträge,
- möglichst störungsfreien felsigen Lebensräumen,
- großflächigen, standortheimischen Waldbeständen mit naturnaher bzw. natürlicher Alterszusammensetzung und einem charakteristischen Struktur- und Totholzreichtum sowie Alters- und Zerfallsphasen,
- repräsentativ, großflächig zusammenhängenden Waldbeständen mit geringem Erschließungs- und Störungsgrad,
- ungestörten und unbeeinträchtigten Wochenstuben, Sommerquartieren sowie Winterquartieren und ihrer unmittelbaren Umgebung für Fledermäuse,
- Laichbiotopen und ihres Umlandes für Amphibien.
(4) Die Erreichung eines günstigen Erhaltungszustandes (§ 9 Abs. 4 NÖ NSchG 2000) der in Abs. 2 genannten natürlichen Lebensraumtypen und Tier- und Pflanzenarten wird im Europaschutzgebiet vor allem durch privatrechtliche Verträge gewährleistet.
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