(1)
1. Das Europaschutzgebiet umfasst die in den Anlagen 1 bis 13 zu § 17 ausgewiesenen Grundstücke und Grundstücksteile in Allentsteig, Göpfritz an der Wild, Pölla, Röhrenbach und Zwettl-Niederösterreich. In Anlage A zu § 17 ist das Europaschutzgebiet auf einem Übersichtsplan dargestellt.
2. Die Anlagen 1 bis 13 zu § 17 (LGBl. 5500/6–3) werden durch Auflage beim Amt der NÖ Landesregierung zur öffentlichen Einsichtnahme kundgemacht. Die öffentliche Einsichtnahme kann während der Amtsstunden beim Amt der NÖ Landesregierung, Abteilung Landesamtsdirektion, erfolgen.
Diese Anlagen werden zur Information auch bereitgehalten bei:
- der Bezirkshauptmannschaft Horn
- der Bezirkshauptmannschaft Zwettl
- der Stadtgemeinde Allentsteig
- der Marktgemeinde Göpfritz an der Wild
- der Marktgemeinde Pölla
- der Gemeinde Röhrenbach
- der Stadtgemeinde Zwettl-Niederösterreich
(2) Schutzgegenstand des Vogelschutzgebietes Truppenübungsplatz Allentsteig, AT1221V00, sind folgende Vogelarten und ihre Lebensräume:
- die in Anhang I der Vogelschutz-Richtlinie angeführten Brutvogelarten :
Schwarzstorch (Ciconia nigra), Wespenbussard (Pernis apivorus), Seeadler (Haliaeetus albicilla), Wiesenweihe (Circus pygargus), Haselhuhn (Bonasa bonasia), Wachtelkönig (Crex crex), Uhu (Bubo bubo), Sperlingskauz (Glaucidium passerinum), Raufußkauz (Aegolius funereus), Ziegenmelker (Caprimulgus europaeus), Eisvogel (Alcedo atthis), Grauspecht (Picus canus), Schwarzspecht (Dryocopus martius), Mittelspecht (Dendrocopos medius), Heidelerche (Lullula arborea), Blaukehlchen (Luscinia svecica), Sperbergrasmücke (Sylvia nisoria), Neuntöter (Lanius collurio), Birkhuhn (Tetrao tetrix tetrix),
- die in Anhang I der Vogelschutz-Richtlinie angeführten Durchzügler und Wintergäste :
Weißstorch (Ciconia ciconia), Schwarzmilan (Milvus migrans), Rotmilan (Milvus milvus), Rohrweihe (Circus aeruginosus), Kornweihe (Circus cyaneus), Fischadler (Pandion haliaetus), Merlin (Falco columbarius), Goldregenpfeifer (Pluvialis apricaria), Kampfläufer (Philomachus pugnax), Bruchwasserläufer (Tringa glareola), Sumpfohreule (Asio flammeus), Brachpieper (Anthus campestris),
- die im gegenständlichen Gebiet regelmäßig auftretenden Zugvogelarten .
(3) Für das Vogelschutzgebiet Truppenübungsplatz Allentsteig werden folgende Erhaltungsziele festgelegt:
Erhaltung oder Wiederherstellung einer ausreichenden Vielfalt und einer ausreichenden Flächengröße der Lebensräume aller unter Abs. 2 genannten Arten. Im Speziellen sind dies die Erhaltung von einem ausreichenden Ausmaß an:
- bestehendem Offenland durch extensive Landbewirtschaftung bzw. Landschaftspflege,
- magerem, weithin offenem und niedrigwüchsigem Grünland (Wiesen, Weiden) verschiedenster Ausprägungen im großteils verbrachenden Offenland,
- Brachflächen im Offenland,
- Strukturen in Form von Solitärgehölzen und eingestreuten Magerstandorten wie Trockenrasen, magere Wiesen, Steinbrüche, Brandschutzstreifen,
- großflächigen und naturnahen Wäldern mit standortheimischen Baumarten und einer naturnahen bzw. natürlichen Alterszusammensetzung sowie mit einem charakteristischen Strukturreichtum,
- Laubwald in den großflächigen Wirtschaftswäldern (z.B. Laubwaldinseln),
- Altholzinseln im Sinne eines flächendeckenden, mosaikartig verteilten Netzes,
- störungsfreien Sonderstrukturen wie Gewässerränder, Felsformationen, Grabeneinschnitte,
- Feuchtbiotopen, Feuchtbrachen, Schilfröhrichten, Teichen und naturnahen Bachläufen.
(4) Die Erreichung eines günstigen Erhaltungszustandes (§ 9 Abs. 4 NÖ NSchG 2000) der in Abs. 2 genannten Vogelarten wird im Europaschutzgebiet vor allem durch privatrechtliche Verträge sowie durch die Maßnahmen des militärökologischen Nutzungsplans gewährleistet.
Keine Verweise gefunden
Rückverweise