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1. Das Europaschutzgebiet umfasst die in den Anlagen 1 bis 21 zu § 14 ausgewiesenen Grundstücke und Grundstücksteile in Eckartsau, Engelhartstetten, Glinzendorf, Groß-Enzersdorf, Großhofen, Haringsee, Lassee, Leopoldsdorf im Marchfelde, Marchegg, Markgrafneusiedl, Obersiebenbrunn, Orth an der Donau, Parbasdorf, Raasdorf, Untersiebenbrunn, Weiden an der March und Weikendorf. In Anlage A zu § 14 ist das Europaschutzgebiet auf einem Übersichtsplan dargestellt.
2. Die Anlage 1 zu § 14 (LGBl. Nr. 33/2020) und die Anlagen 2 bis 21 zu § 14 (LGBl. 5500/6-3) werden durch Auflage beim Amt der NÖ Landesregierung zur öffentlichen Einsichtnahme kundgemacht. Die öffentliche Einsichtnahme kann während der Amtsstunden beim Amt der NÖ Landesregierung, Abteilung Landesamtsdirektion, erfolgen.
Diese Anlagen werden zur Information auch bereitgehalten bei:
- der Bezirkshauptmannschaft Gänserndorf
- der Marktgemeinde Eckartsau
- der Marktgemeinde Engelhartstetten
- der Gemeinde Glinzendorf
- der Stadtgemeinde Groß-Enzersdorf
- der Gemeinde Großhofen
- der Gemeinde Haringsee
- der Marktgemeinde Lassee
- der Marktgemeinde Leopoldsdorf im Marchfelde
- der Stadtgemeinde Marchegg
- der Gemeinde Markgrafneusiedl
- der Marktgemeinde Obersiebenbrunn
- der Marktgemeinde Orth an der Donau
- der Gemeinde Parbasdorf
- der Gemeinde Raasdorf
- der Gemeinde Untersiebenbrunn
- der Gemeinde Weiden an der March
- der Marktgemeinde Weikendorf
(2) Schutzgegenstand des Vogelschutzgebietes Sandboden und Praterterrasse, AT1213V00, sind folgende Vogelarten und ihre Lebensräume:
- die in Anhang I der Vogelschutz-Richtlinie angeführten Brutvogelarten :
Rohrweihe (Circus aeruginosus), Wiesenweihe (Circus pygargus), Großtrappe (Otis tarda), Triel (Burhinus oedicnemus), Ziegenmelker (Caprimulgus europaeus), Mittelspecht (Dendrocopos medius), Heidelerche (Lullula arborea), Brachpieper (Anthus campestris), Sperbergrasmücke (Sylvia nisoria), Neuntöter (Lanius collurio), Kaiseradler (Aquila heliaca), Blutspecht (Dendrocopos syriacus),
- die in Anhang I der Vogelschutz-Richtlinie angeführten Durchzügler und Wintergäste :
Silberreiher (Egretta alba), Seeadler (Haliaeetus albicilla), Kornweihe (Circus cyaneus), Merlin (Falco columbarius),
- die im gegenständlichen Gebiet regelmäßig auftretenden Zugvogelarten .
(3) Für das Vogelschutzgebiet Sandboden und Praterterrasse werden folgende Erhaltungsziele festgelegt:
Erhaltung oder Wiederherstellung einer ausreichenden Vielfalt und einer ausreichenden Flächengröße der Lebensräume aller unter Abs. 2 genannten Arten. Im Speziellen sind dies die Erhaltung von einem ausreichenden Ausmaß an:
- großflächigen, durch das weitgehende Fehlen von Gehölzen gekennzeichneten und weithin überblickbaren Offenlandlebensräumen mit Steppencharakter,
- einer extensiven Landwirtschaft mit abwechslungsreicher Fruchtfolge,
- möglichst störungsfreien Brut- und Nahrungsflächen für die Großtrappen,
- frühen, offenen Sukzessionsstadien in abgebauten, möglichst störungsfreien Schottergruben als Brutlebensräume,
- trocken-steinigen, lückig bewachsenen Ackerbrachen in den schotterterrassengeprägten Landschaftsteilen,
- naturnahen Zonen an den Dorfrändern mit einem hohen Obst- bzw. Nussbaumanteil,
- straßen- bzw. wegbegleitenden Alleen aus hochstämmigen Obst- bzw. Nussbäumen,
- lichten, aufgelockerten Kiefernwäldern in den gehölzgeprägten Landschaftsteilen,
- an Sonderstrukturen wie Hecken, Buschgruppen, Einzelgehölze, Waldränder, Ruderalflächen, Brachen, breite, unbehandelte Ackerraine in den gehölzgeprägten Landschaftsteilen.
(4) Die Erreichung eines günstigen Erhaltungszustandes (§ 9 Abs. 4 NÖ NSchG 2000) der in Abs. 2 genannten Vogelarten wird im Europaschutzgebiet vor allem durch privatrechtliche Verträge gewährleistet.
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