LandesrechtNiederösterreichVerordnungenNÖ Warengruppen-Verordnung 2009

NÖ Warengruppen-Verordnung 2009

In Kraft seit 16. Juli 2009
Up-to-date

Art. 1

Warengruppen, die nach ihrer Beschaffenheit bzw. nach ihrer Packungs- oder Gebindegröße vom Kunden unter Verwendung eines Kraftfahrzeuges abtransportiert werden müssen (nicht zentrumsrelevante Waren), sind:

- Fahrzeuge inkl. Zubehör

- Baustoffe, Bauelemente und Eisenwaren

- Bodenbeläge

- Brenn- und Treibstoffe

- Stein- und Betonwaren

- Pflanzen und Gartenbedarfsartikel

- Holzrohstoffe

- Möbel