(1) Das NÖ Jugendsportabzeichen hat eine Höhe von 2 cm und zeigt auf der Vorderseite das Landeslogo und die Umschrift “NÖ Jugendsport”. Das NÖ Jugendsportabzeichen in der Leistungsstufe trägt zusätzlich das Wort “Leistungsstufe”.
a) Die erste Stufe für Schüler im 9. und 10. Lebensjahr ist bronziert.
b) Die zweite Stufe für Schüler im 11. und 12. Lebensjahr ist versilbert.
c) Die dritte Stufe für Schüler im 13., 14. und 15. Lebensjahr ist vergoldet.
(2) Dem Inhaber des NÖ Jugendsportabzeichens ist das Tragen dieses Abzeichens auch in Form eines bildgetreuen Stoffabzeichens mit einer Höhe von 5 cm gestattet.
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