Mit Inkrafttreten dieser Verordnung treten die Verordnung der NÖ Landesregierung vom 20. Mai 1975 über die Ausbildung und Prüfung von Schilehrern, LGBl. 7050/2–0 und die Verordnung der NÖ Landesregierung vom 20. Mai 1980 über die Fortbildung von Schilehrern, LGBl. 7050/3–0, außer Kraft.
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