Die Ausbildungslehrgänge und Prüfungen sind vom Vorstand des NÖ Schilehrerverbandes auszuschreiben. Die Ausschreibung ist in den Amtlichen Nachrichten der NÖ Landesregierung und in den Amtsblättern der Bezirkshauptmannschaften kundzumachen.
Die Publikation in anderen als amtlichen Organen ist zugelassen.
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