Bewilligungspflicht Sprengung Fällung Bundesstraße 27
Vorwort
Art. 1
Im Bereich von km 13,200 bis km 20,500 und km 22,200 bis km 23,000 der B 27 Höllental Straße dürfen Baumfällungen, Holzbringungen, Sprengungen und ähnliche Verrichtungen auf den der Straße benachbarten Grundstücken, unbeschadet der nach anderen Vorschriften etwa erforderlichen behördlichen Genehmigungen, nur mit behördlicher Bewilligung ausgeführt werden.