Diese Verordnung gilt für die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln zur Bekämpfung von Erwinia amylovora (Burr.) Winsl. et al. , dem Erreger des bakteriellen Feuerbrandes, die den Wirkstoff Streptomycin enthalten, in Ertragsanlagen des Intensivkernobstbaues .
Keine Verweise gefunden
Rückverweise