Zum Schutz der bestehenden Brunnenanlagen Neufeld 1 und Neufeld 2 in der KG Neufeld des Wasserleitungsverbandes Nördliches Burgenland sowie zur Sicherung der Grundwasservorkommen zur Trink- und Nutzwasserversorgung im Verbandsbereich wird in der Marktgemeinde Zillingdorf das im § 2 dieser Verordnung dargestellte Grundwasserschongebiet, im Folgenden kurz als “Schongebiet” bezeichnet, bestimmt.
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