Diese Verordnung tritt mit 1. Mai 1976 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Landes-Kommissionsgebührenverordnung 1966, LGBl.Nr. 183, in der Fassung der Verordnungen LGBl.Nr. 175/1968 und LGBl.Nr. 258/1970, außer Kraft.
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