Vorwort
§ 1 § 1
Die Bezirksverwaltungsbehörden des Landes Niederösterreich werden mit der Durchführung von Prüfungen gemäß § 10a Abs. 5 StbG betraut.
§ 2 § 2
Der Prüfungsinhalt über die Grundkenntnisse der Geschichte des Bundeslandes Niederösterreich (Prüfungsstoffabgrenzung II gemäß § 10a Abs. 7 StBG) hat nachstehende Themenbereiche zu umfassen:
1. Geschichtliche Entwicklung des Landes Niederösterreich
2. Politisches System und Landesverwaltung
3. Bildungswesen
4. Geographie, Wirtschaft und Verkehr
5. Bedeutende Niederösterreicherinnen und Niederösterreicher