LandesrechtNiederösterreichVerordnungenPrüfung für den mittleren Verwaltungs- und Kanzleidienst

Prüfung für den mittleren Verwaltungs- und Kanzleidienst

In Kraft seit 13. März 2015
Up-to-date

§ 1 § 1

Die Prüfung für den mittleren Verwaltungs- und Kanzleidienst ist schriftlich und mündlich abzulegen.

§ 2 § 2

Die schriftliche Prüfung besteht in der Ausarbeitung eines Berichtes des Bürgermeisters an eine Aufsichtsbehörde, eines einfachen Bescheides, der Durchführung einfacher Buchungen und der Lösung einer einfachen dienst- und besoldungsrechtlichen Aufgabe.

§ 3 § 3

In der mündlichen Prüfung hat der Kandidat nachzuweisen, dass er ausreichende Kenntnisse über die im § 4 genannten Gegenstände aufweist.

§ 4 § 4

(1) Der mündliche Teil der Prüfung umfasst folgende Gegenstände:

a) Verfassungs- und Gemeindeorganisationsrecht

Grundzüge

Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) und Behördenorganisation

NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000, bzw.

NÖ Stadtrechtsorganisationsgesetz, LGBl. 1026

b) Verwaltungs- und Abgabenverfahrensrecht

Grundzüge

Allgemeines Verwaltungsverfahrensgesetz 1991 – AVG

Bundesabgabenordnung (BAO)

c) materielles Verwaltungsrecht

Grundzüge

Meldegesetz 1991

NÖ Bauordnung 2014 (NÖ BO 2014)

d) Dienst- und Besoldungsrecht

Grundzüge

Rechte und Pflichten der Gemeindebediensteten

e) Haushaltsrecht

Grundzüge

Rechnungswesen

(2) Als Grundzüge sind die wesentlichen Inhalte des betreffenden Gegenstandes anzusehen.