Vorwort
§ 1 § 1
Die Prüfung für den mittleren Verwaltungs- und Kanzleidienst ist schriftlich und mündlich abzulegen.
§ 2 § 2
Die schriftliche Prüfung besteht in der Ausarbeitung eines Berichtes des Bürgermeisters an eine Aufsichtsbehörde, eines einfachen Bescheides, der Durchführung einfacher Buchungen und der Lösung einer einfachen dienst- und besoldungsrechtlichen Aufgabe.
§ 3 § 3
In der mündlichen Prüfung hat der Kandidat nachzuweisen, dass er ausreichende Kenntnisse über die im § 4 genannten Gegenstände aufweist.
§ 4 § 4
(1) Der mündliche Teil der Prüfung umfasst folgende Gegenstände:
a) Verfassungs- und Gemeindeorganisationsrecht
Grundzüge
Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) und Behördenorganisation
NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000, bzw.
NÖ Stadtrechtsorganisationsgesetz, LGBl. 1026
b) Verwaltungs- und Abgabenverfahrensrecht
Grundzüge
Allgemeines Verwaltungsverfahrensgesetz 1991 – AVG
Bundesabgabenordnung (BAO)
c) materielles Verwaltungsrecht
Grundzüge
Meldegesetz 1991
NÖ Bauordnung 2014 (NÖ BO 2014)
d) Dienst- und Besoldungsrecht
Grundzüge
Rechte und Pflichten der Gemeindebediensteten
e) Haushaltsrecht
Grundzüge
Rechnungswesen
(2) Als Grundzüge sind die wesentlichen Inhalte des betreffenden Gegenstandes anzusehen.