Vorwort
Die Prüfung für den mittleren Verwaltungs- und Kanzleidienst ist schriftlich und mündlich abzulegen.
Die schriftliche Prüfung besteht in der Ausarbeitung eines Berichtes des Bürgermeisters an eine Aufsichtsbehörde, eines einfachen Bescheides, der Durchführung einfacher Buchungen und der Lösung einer einfachen dienst- und besoldungsrechtlichen Aufgabe.
In der mündlichen Prüfung hat der Kandidat nachzuweisen, dass er ausreichende Kenntnisse über die im § 4 genannten Gegenstände aufweist.
(1) Der mündliche Teil der Prüfung umfasst folgende Gegenstände:
a) Verfassungs- und Gemeindeorganisationsrecht
Grundzüge
Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) und Behördenorganisation
NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000, bzw.
NÖ Stadtrechtsorganisationsgesetz, LGBl. 1026
b) Verwaltungs- und Abgabenverfahrensrecht
Grundzüge
Allgemeines Verwaltungsverfahrensgesetz 1991 – AVG
Bundesabgabenordnung (BAO)
c) materielles Verwaltungsrecht
Grundzüge
Meldegesetz 1991
NÖ Bauordnung 2014 (NÖ BO 2014)
d) Dienst- und Besoldungsrecht
Grundzüge
Rechte und Pflichten der Gemeindebediensteten
e) Haushaltsrecht
Grundzüge
Rechnungswesen
(2) Als Grundzüge sind die wesentlichen Inhalte des betreffenden Gegenstandes anzusehen.