LandesrechtNiederösterreichVerordnungenAusbildung von LeiterInnen einer Musikschule§ 2

§ 2§ 2

In Kraft seit 01. Januar 2015
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(1) Der Ausbildung ist ein Lehrplan zu Grunde zu legen. Dieser hat die nachstehend angeführten Unterrichtsgegenstände zu umfassen:

Unterrichtsgegenstand Unterrichtseinheiten (Mindestausmaß)
Pädagogische Entwicklungen 18
Bildungspolitische Ziele 13
Qualitätsmanagement 16
Kommunikation und persönlicher Auftritt 16
Führungsgrundlagen 15
Präsentationstechnik 12
Projektmanagement 7
Öffentlichkeitsarbeit 8
Personalauswahl und Mitarbeitergespräch 15
Verfassungs- und Gemeindeorganisationsrecht sowie Gemeindeverbandsrecht 7
Sonstige einschlägige Rechtsgrundlagen (z. B. Musikschulgesetz, Dienstrecht, Haushaltsrecht) 13

(2) In den Unterrichtsgegenständen sind insbesondere folgende Lernziele zu verfolgen:

1. Pädagogische Entwicklungen:

Kennenlernen und Anwenden von neuesten pädagogischen und didaktischen Erkenntnissen;

2. Bildungspolitische Ziele:

Auseinandersetzung mit bildungspolitischen Grundsätzen insbesondere im Hinblick auf das niederösterreichische Musikschulwesen; Kennenlernen und Erfahrungsaustausch hinsichtlich der unterschiedlichen regionalen und strukturellen Musikschulinstitutionen;

3. Kommunikation und persönlicher Auftritt:

Kennenlernen von Kommunikationstechniken; Bewusstwerden des eigenen Auftritts und der Wirkung in der Öffentlichkeit;

4. Qualitätsmanagement:

Kennenlernen und Anwenden von Methoden zur qualitativen Weiterentwicklung von Musikschulen;

5. Führungsgrundlagen:

Bewusstwerden der eigenen führungsrelevanten Stärken und Erkennen des persönlichen Entwicklungsbedarfs;

6. Präsentationstechnik:

Erkennen des eigenen Präsentationsstils und Verbesserung der Ausdrucksfähigkeit und des persönlichen Stils durch Anwendung bestimmter Techniken und Methoden der Präsentation;

7. Projektmanagement:

Kennenlernen der wesentlichen Zusammenhänge des Projektmanagements und dessen grundlegender Methoden insbesondere im Hinblick auf kulturelle Projekte;

8. Öffentlichkeitsarbeit:

Anwendung verschiedener Methoden von Öffentlichkeitsarbeit insbesondere zur Gestaltung ansprechender Publikationen und Pressemitteilungen;

9. Personalauswahl und Mitarbeitergespräch:

Kennenlernen unterschiedlicher Auswahlmethoden und Instrumente der Personalauswahl zur Vermeidung von Fehlern bei der Personalauswahl;

Verstehen der wesentlichen Kriterien für die Vorbereitung und Durchführung von Mitarbeitergesprächen;

10. Verfassungs- und Gemeindeorganisationsrecht sowie Gemeindeverbandsrecht und sonstige einschlägige Rechtsgrundlagen:

Kennenlernen der einschlägigen Rechtsgrundlagen, insbesondere der organisationsrechtlichen und förderrechtlichen Bestimmungen.

(3) Der Unterricht ist von fachlich qualifizierten Kräften durchzuführen.

(4) Die Lehrkräfte haben sich bezüglich der jeweils von ihnen abgehaltenen Unterrichtseinheiten während der gesamten Ausbildungszeit in geeigneter Weise vom Ausbildungserfolg zu überzeugen.

(5) Die Ausbildungseinrichtung hat über die Anzahl der besuchten Unterrichtseinheiten eine Bestätigung auszustellen.

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