LandesrechtNiederösterreichVerordnungenNÖ Landeslehrer-Personalvertretungswahlordnung§ 42

§ 42§ 42

In Kraft seit 01. Januar 2015
Up-to-date

Für die Wahl der Vertrauenspersonen sind amtliche Stimmzettel aus blauem Papier in der Größe von ungefähr 14 1/2 bis 15 1/2 cm in der Breite und 20 bis 22 cm in der Länge herzustellen.

Rückverweise

Keine Verweise gefunden