(1) Die schriftliche Prüfung besteht in der Ausarbeitung von drei einfacheren Anzeigen oder Berichten an die zuständigen Behörden.
(2) Die mündliche Prüfung umfaßt Fragen aus folgenden Gegenständen:
1. Grundzüge des Verfassungsrechtes des Bundes, des Landes Niederösterreich und des Aufbaues der Behörden in Österreich;
2. Grundsätze über die Wahl des Bundespräsidenten, des Nationalrates, des Landtages und des Gemeinderates;
3. Grundsätze über die Organisation der Gemeindeverwaltung in der Dienstgemeinde des Prüfungswerbers;
4. Meldewesen, Straßenpolizei, Waffengebrauchsrecht, örtliche Sicherheitspolizei;
5. Die wichtigsten Bestimmungen der Verwaltungsverfahrensgesetze, des Strafrechtes, des Staatsbürgerschaftsrechtes, des Fremdenpolizeiwesens, des Waffen-, Schieß- und Sprengmittelwesens, der örtlichen Veranstaltungspolizei, des Sammlungswesens, des Tierschutzwesens und des Jugendschutzwesens;
6. Die Grundzüge des Gewerbewesens, der örtlichen Baupolizei, der örtlichen Feuer- und Gefahrenpolizei, des Paßwesens und des Tierseuchengesetzes;
7. Die Grundzüge des Privatrechtes und des Straf- und Zivilprozeßrechtes, soweit diese für den Gemeindewachdienst von Bedeutung sind.
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