(1) Die schriftliche Prüfung besteht in der Ausarbeitung von drei schwierigeren Anzeigen oder Berichten an die zuständigen Behörden.
(2) Die mündliche Prüfung umfaßt Fragen aus folgenden Gegenständen:
1. Grundzüge des Verfassungsrechtes des Bundes, des Landes Niederösterreich und des Aufbaues der Behörden in Österreich;
2. Grundsätze über die Wahl des Bundespräsidenten, des Nationalrates, des Landtages und des Gemeinderates;
3. Organisation der Gemeindeverwaltung in der Dienstgemeinde des Prüfungswerbers;
4. Grundzüge des Verwaltungsverfahrensrechtes;
5. Meldewesen, Strafregisterwesen, Waffengebrauchsrecht, Straßenpolizei, örtliche Sicherheitspolizei;
6. Die wichtigsten Bestimmungen des Strafrechtes, des Staatsbürgerschaftsrechtes, des Fremdenpolizeiwesens, des Waffen-, Schieß- und Sprengmittelwesens, des Vereins- und Versammlungswesens, der örtlichen Veranstaltungspolizei, des Sammlungswesens, des Tierschutzwesens, des Jugendschutzwesens, der örtlichen Baupolizei und der örtlichen Feuer- und Gefahrenpolizei;
7. Grundzüge des Gewerbewesens, des Paßwesens und des Tierseuchenwesens;
8. Grundzüge des Privatrechtes und des Straf- und Zivilprozeßrechtes, soweit diese für den Gemeindewachdienst von Bedeutung sind.
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