(1) Die schriftliche Prüfung besteht in der Ausarbeitung eines eingehenden Berichtes und der schriftlichen Beantwortung von Fragen aus dem Prüfungsstoff der mündlichen Prüfung.
(2) Die mündliche Prüfung umfaßt Fragen aus folgenden Gegenständen:
1. Verfassungsrecht des Bundes und des Landes Niederösterreich und Grundzüge des Aufbaues der Behörden in Österreich;
2. Rechtsvorschriften über die Wahl des Bundespräsidenten, des Nationalrates, des Landtages und des Gemeinderates;
3. Organisation der Gemeindeverwaltung in der Dienstgemeinde des Prüfungswerbers;
4. Verwaltungsverfahrensrecht;
5. Dienst- und Besoldungsrecht der Gemeindebediensteten;
6. Strafrecht, Straßenpolizei, Staatsbürgerschaftsrecht, Meldewesen, Fremdenpolizeiwesen, Strafregisterwesen, Waffen-, Schieß- und Sprengmittelwesen, Waffengebrauchsrecht, örtliche Veranstaltungspolizei, Sammlungswesen, Tierschutzwesen, örtliche Sicherheitspolizei, Jugendschutzwesen;
7. Die wichtigsten Bestimmungen des Gewerbewesens, der örtlichen Baupolizei, der örtlichen Feuer- und Gefahrenpolizei, des Paßwesens und des Tierseuchenwesens;
8. Die Grundzüge des Privatrechtes sowie des Straf- und Zivilprozeßrechtes.
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