LandesrechtNiederösterreichVerordnungenNÖ Gemeinde-Personalvertretungswahlordnung§ 11

§ 11§ 11

In Kraft seit 01. Januar 2015
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Jeder Wahlausschuß bestimmt für sich das Wahllokal und die Wahlzeit. Diese sind bei Bestehen des Zentralwahlausschusses diesem rechtzeitig bekanntzugeben.

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