Die Gemeinden Gaubitsch und Unterstinkenbrunn werden mit den Gemeindebediensteten, die am 17. November 1994 in den jeweils das neue Gemeindegebiet umfassenden Katastralgemeinden wohnhaft waren, Dienstverhältnisse jedenfalls unter Beibehaltung der dienstrechtlichen Stellung der Betroffenen mit Wirkung vom 1. Jänner 1995 eingehen.
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