(1) Als Namen der neuen Gemeinden werden bestimmt:
- Gaubitsch
- Unterstinkenbrunn
(2) Das Gemeindegebiet der neuen Gemeinde Gaubitsch umfaßt das Gebiet der Katastralgemeinden Altenmarkt, Gaubitsch und Kleinbaumgarten, jenes der neuen Gemeinde Unterstinkenbrunn das Gebiet der Katastralgemeinde Unterstinkenbrunn.
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