Diese Vereinbarung tritt 30 Tage nach Ablauf des Tages in Kraft, an dem beim Bundeskanzleramt die Mitteilungen der Vertragsparteien eingelangt sind, daß die nach der Bundes- und der Landesverfassung erforderlichen Voraussetzungen für das Inkrafttreten erfüllt sind.
Rückverweise
Keine Verweise gefunden