LandesrechtNiederösterreichVerordnungenFestsetzung des Stundengeldes für Mitglieder von Wahlbehörden

Festsetzung des Stundengeldes für Mitglieder von Wahlbehörden

In Kraft seit 01. Januar 2015
Up-to-date

§ 1 § 1

Das Stundengeld für die Mitglieder der Wahlbehörden bei Landtagswahlen beträgt € 10,68 pro begonnene Stunde.

§ 2 § 2

Mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Verordnung der NÖ Landesregierung vom 7. März 1978, LGBl.Nr. 0300/2, außer Kraft.