(1) Die Inhaber des Goldenen und Silbernen Komturkreuzes mit dem Stern tragen die Dekoration an dem Bande um den Hals und den Bruststern an der linken Brustseite.
(2) Die Inhaber des Goldenen und Silbernen Komturkreuzes tragen die Dekoration an dem Bande um den Hals.
(3) Die Inhaber des Großen Goldenen Ehrenzeichens und des Großen Ehrenzeichens tragen die Dekoration an der linken Brustseite.
(4) Die Inhaber des Goldenen und Silbernen Ehrenzeichens für Verdienste um das Bundesland Niederösterreich sowie des Verdienstzeichens des Bundeslandes Niederösterreich und der Medaillen des Ehrenzeichens für Verdienste um das Bundesland Niederösterreich tragen die Dekoration am dreieckig gefalteten Bande an der linken Brustseite.
(5) Damen tragen das Goldene und Silberne Ehrenzeichen für Verdienste um das Bundesland Niederösterreich sowie das Verdienstzeichen des Bundeslandes Niederösterreichs und die Medaillen des Ehrenzeichens für Verdienste um das Bundesland Niederösterreich an einem maschenartig genähten Bande, das die den einzelnen Stufen entsprechende Breite und Farbenverteilung aufweist.
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