§ 6 § 6 In- und Außerkrafttreten — Förderung des Landes Kärnten hinsichtlich einer beitragsfreien Kinderbetreuung
(1) Diese Verordnung tritt mit dem 1. September 2026 in Kraft und mit Ablauf des 31. Dezember 2026 außer Kraft.
(2) Für Förderungen, die vor Außerkrafttreten dieser Verordnung (Abs. 1) gewährt wurden, gelten die bisherigen Bestimmungen dieser Verordnung weiter.
Rückverweise
Keine Ergebnisse gefunden