§ 5 § 5 Verweise — Förderung des Landes Kärnten hinsichtlich einer beitragsfreien Kinderbetreuung
Rückverweise
(1) Soweit in dieser Verordnung auf Landesgesetze verwiesen wird, sind diese in der nachstehenden Fassung anzuwenden:
Kärntner Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz – K-KBBG, LGBl. Nr. 13/2011, in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 96/2024.
(2) Soweit in dieser Verordnung auf Bundesgesetze verwiesen wird, sind diese in der nachstehenden Fassung anzuwenden:
Schulpflichtgesetz, BGBl. Nr. 76/1985, in der Fassung des Gesetzes BGBl. I Nr.117/2025.
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