§ 10 § 10 Inkrafttreten – Außerkrafttreten — Kärntner Risikowolfsverordnung
Rückverweise
(1) Diese Verordnung tritt mit Ablauf des Tages ihrer Kundmachung in Kraft.
(2) Nach Ablauf von drei Jahren, gerechnet vom Tag des Inkrafttretens der Verordnung, tritt diese Verordnung außer Kraft.
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