§ 6 Kennzeichnung des Schutzgebietes — Naturschutzgebiet „Faschinger Moos“
Rückverweise
Die Kennzeichnung des Schutzgebietes hat durch Tafeln, die die Aufschrift „Naturschutzgebiet Faschinger Moos“ und das Kärntner Landeswappen tragen, zu erfolgen. Weitere dem Schutzzweck entsprechende Hinweise sind zulässig.
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