§ 2 Schutzzweck und Erhaltungsziel — Naturschutzgebiet „Faschinger Moos“
Rückverweise
(1) Der Zweck dieser Verordnung ist der Schutz des Gebietes, das
a) seltene oder gefährdete Tier- und Pflanzenarten beherbergt, sowie
b) seltene oder gefährdete Lebensgemeinschaften von Tieren und Pflanzen aufweist.
(2) Das Niedermoor und die angrenzenden Gehölzbestände dienen vielen seltenen und gefährdeten Tierarten als Brut- und Raststätte. Die hohe Vielfalt an seltenen und gefährdeten Pflanzenarten sowie seltene und gefährdete Lebensgemeinschaften von Tieren und Pflanzen sind ausschlaggebend für das ganze Gebiet. Für dieses Gebiet typische Lebensräume sind Röhrichte mit Vorkommen von Schilf und Breitblättrigem Rohrkolben, Großseggenriede mit Vorkommen von Sumpf-Segge, Sumpf-Distel, Roß-Minze und Rohr-Glanzgras, Bruch-, Sumpf- und Moorwälder mit Vorkommen von Grau-Erle, Schwarz-Erle, Moor-Birke, Asch-Weide, Ohr-Weide, Hohe Weide, Faulbaum, Traubenkirsche und Rasen Schmiele. Zu den bemerkenswerten Tiergruppen im Gebiet zählen Amphibien, Schmetterlinge, Libellen und Vögel.
(3) Zur Erreichung des Schutzzweckes ist die Pflege und Erhaltung des Feuchtgebietes und dessen charakteristischer einheimischer Fauna und Flora sowie die Weiterführung der extensiven Bewirtschaftung der Feuchtwiesen erforderlich.
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