(1) Ein Teil des Faschinger Mooses wird zum Naturschutzgebiet „Faschinger Moos“ erklärt.
(2) Die Erklärung zum Naturschutzgebiet erfolgt aufgrund der im Gebiet vorkommenden seltenen und gefährdeten Tier- und Pflanzenarten sowie der seltenen und gefährdeten Lebensgemeinschaften von Tieren und Pflanzen.
(3) Das Naturschutzgebiet umfasst Gebietsteile der Stadtgemeinde Feldkirchen in Kärnten (politischer Bezirk Feldkirchen) im Ausmaß von 15,2572 ha und ist innerhalb der im Abs. 4 umschriebenen Grenzen in der Katastralgemeinde Fasching gelegen.
(4) Die Grenzen des Naturschutzgebietes sind in der Anlage A festgesetzt. Bestehen Zweifel über den Grenzverlauf des Schutzgebietes, ist die koordinatenbezogene Darstellung der Anlage A maßgeblich. Die Koordinaten sind im Gauß-Krüger-System BMN M31 (EPSG:31258) erstellt und im Koordinatenverzeichnis der Anlage A im geoJson-Format ausgewiesen.
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