Vorwort
Die zumutbaren Wohn- und Betriebskosten betragen bei einem monatlichen Einkommen:
1. für den Einkommensteil bis zu 1.027 Euro 0%
2. für den Einkommensteil zwischen 1.027,01 Euro bis 1.233 Euro 30%
3. für den Einkommensteil zwischen 1.233,01 Euro bis 1.438 Euro 40%
4. für den Einkommensteil zwischen 1.438,01 Euro bis 1.643 Euro 50%
5. für den Einkommensteil zwischen 1.643,01 Euro bis 1.849 Euro 60%
6. für den Einkommensteil über 1.849,01 Euro 70%.
Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2026 in Kraft.