Vorwort
Mit der Ausübung der Funktion des Präsidenten der Bildungsdirektion für Kärnten wird Herr Landesrat Mag. Peter Reichmann betraut.
(1) Diese Verordnung tritt mit dem auf die Kundmachung folgenden Tag in Kraft und gilt bis zum Ablauf der Gesetzgebungsperiode des Kärntner Landtages.
(2) Mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Verordnung des Landeshauptmannes vom 27. April 2023, Zl. 06-ET4-43/1-2023, mit der das Mitglied der Landesregierung, in dessen Referatsbereich die Angelegenheiten des Schulwesens fallen, mit der Ausübung der Funktion des Präsidenten der Bildungsdirektion für Kärnten betraut wird, LGBl. Nr. 40/2023, außer Kraft.