Vorwort
(1) Die Vereinbarung von Gemeinden des politischen Bezirkes Feldkirchen über die Bildung eines Gemeindeverbandes „Feldkirchen“ wird. genehmigt.
(2) Der Wortlaut der im Abs. 1 genannten Vereinbarung ist aus der Anlage ersichtlich.
Diese Verordnung tritt mit dem ihrer Kundmachung folgenden Monatsersten in Kraft.
Vergleiche Anlage zu LGBL Nr 33/2025.