LandesrechtKärntenVerordnungenBildung eines Gemeindeverbandes „Feldkirchen"

Bildung eines Gemeindeverbandes „Feldkirchen"

In Kraft seit 01. Juni 2025
Up-to-date

§ 1 § 1

§ 1 Genehmigung

(1) Die Vereinbarung von Gemeinden des politischen Bezirkes Feldkirchen über die Bildung eines Gemeindeverbandes „Feldkirchen“ wird. genehmigt.

(2) Der Wortlaut der im Abs. 1 genannten Vereinbarung ist aus der Anlage ersichtlich.

§ 2 § 2 Schlussbestimmungen

Diese Verordnung tritt mit dem ihrer Kundmachung folgenden Monatsersten in Kraft.

Anl. 1

Vergleiche Anlage zu LGBL Nr 33/2025.