Vorwort
Für die übrigen den Gemeinden erwachsenden Kosten wird ein Betrag von € 1,50 je verzeichneter Person im Wählerverzeichnis (Stimmverzeichnis), als Kostenersatz festgesetzt.
Für die Berechnung ist das für die Volksbefragung abgeschlossene Wählerverzeichnis (Stimmverzeichnis) maßgebend.