LandesrechtKärntenVerordnungenEuropaschutzgebiet „Mussen“§ 1

§ 1§ 1Schutzgebiet

In Kraft seit 29. Februar 2024
Up-to-date

(1) Das Europaschutzgebiet „Mussen“ umfasst Gebietsteile der Gemeinde Kötschach-Mauthen (politischer Bezirk Hermagor) und ist in den Katastralgemeinden Kötschach und Strajach gelegen.

(2) Die Grenzen des Europaschutzgebietes sind in der Anlage A festgesetzt. Bestehen Zweifel über den Grenzverlauf des Schutzgebietes, ist die koordinatenbezogene Darstellung der Anlage A maßgeblich.

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