(1) Das Landschaftsschutzgebiet „Schrottkogel“ weist einen für das Klagenfurter Becken hohen Grad an Naturbelassenheit auf. Das Gebiet verfügt über ein abwechslungsreiches Oberflächenrelief und ein vielfältiges Mosaik aus Trocken- und Feuchtwäldern, stehenden und fließenden Gewässern, extensiv genutzten Wiesenflächen und intensiv genutzten Ackerflächen mit einer hohen Zahl kartierter Biotope (Hecken, Feldgehölze, Feuchtflächen, Gewässer, Extensivgrünland und Streuobstbestände).
(2) Die Verordnung dient der Bewahrung der besonderen landschaftlichen Eigenart, der Vielfalt der Landschaft sowie der Naturbelassenheit des Landschaftsschutzgebietes „Schrottkogel“.
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